Auffrischungstage Betreuungskraft §53b
(vormals § 53c)
Für Betreuungskräfte nach §53b SGB XI (vormals § 53c) besteht die Verpflichtung zu einer jährlichen zweitätigen Fortbildung. Die Auffrischungstage bieten Ihren eine Möglichkeit, Ihr Fachwissen aufzufrischen, neue Kompetenzen zu erlangen und den Berufsalltag zu reflektieren.
Inhalte:
• aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen
• Biographiearbeit
• Positiv-Psychologie
• Selbstreflexion und Selbstwahrnehmung
• Sterbebegleitung
• neue Lernmethoden
• Gruppenwunschthemen
Dauer:
Die Fortbildung dauert 16 Unterrichtsstunden.
Termine:
Diese Fortbildung bieten wir nur als Inhouse-Schulung ab acht Teilnehmer*innen an.
Sprechen Sie uns für mögliche Termine gerne an!
Kosten:
Die Kurskosten belaufen sich auf 240,00€ pro Person.
Gerne treffen wir mit Ihnen eine individuelle Vereinbarung zur Ratenzahlung. Sprechen Sie uns einfach an!
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich gerne unter der unten angegeben Emailadresse oder per Fax
unter 02405 - 4065523 mit ausgefüllten Anmeldebogen bei uns an.
Wir freuen uns auf Sie.