Medizinproduktebeauftragte*r
Das Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) und der Medizinproduktesicherstellungsverordnung (MPSichV) gelten für den Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten in allen Bereichen des Medizin-, Pflege-, Gesundheits- und Sozialwesens. Im Regelfall stehen die Betreiber und die Anwender vor Ort in der Verantwortung für den reibungslosen Einsatz. Die MPBetreibV sieht die Beauftragung von Mitarbeiter*innen vor, welche die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durchführen und überwachen; jeweils in enger Kooperation mit den Hersteller*innen sowie Lieferant*innen, Sanitätshäusern und Apotheken. Die Weiterbildung bietet hierfür die gesetzeskonforme Vorbereitung.
Inhalte:
- Medizinproduktegesetz (MPG)
- Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
- Medizinproduktesicherstellungsverordnung (MPSichV)
- Entwicklung des Medizinprodukterechtes
- Kombinationsmöglichkeiten von Produkten
- Begriffe, Funktionen, Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Einweisungspflichten
- Kennzeichnung von Medizinprodukten
- Dokumentationsanforderungen
- Reinigung, Desinfektion, Aufbereitung, Instandhaltung und Reparatur
- Meldepflichten
- Straf- und Bußgeldvorschriften
Dauer:
Die Weiterbildung dauert 24 Unterrichtsstunden über drei Tage.
Beginn:
22. Juli bis 24. Juli 2025
Unterrichtszeit:
jeweils von 08:45 Uhr bis 15:45 Uhr
Prüfung:
Abschlussprojektarbeit, Zertifikat
Kosten:
Die Kurskosten belaufen sich auf 139,00€ pro Person.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Pflegekräfte
- Arzthelfer*innen
- Fach- und Führungskräfte aus dem Medizin-, Pflege-, Gesundheits- und Sozialwesen