Medizinproduktebeauftragte*r 

Das Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) und der Medizinproduktesicherstellungsverordnung (MPSichV) gelten für den Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten in allen Bereichen des Medizin-, Pflege-, Gesundheits- und Sozialwesens. Im Regelfall stehen die Betreiber und die Anwender vor Ort in der Verantwortung für den reibungslosen Einsatz. Die MPBetreibV sieht die Beauftragung von Mitarbeiter*innen vor, welche die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durchführen und überwachen; jeweils in enger Kooperation mit den Hersteller*innen sowie Lieferant*innen, Sanitätshäusern und Apotheken. Die Weiterbildung bietet hierfür die gesetzeskonforme Vorbereitung.



Inhalte: 

  •  Medizinproduktegesetz (MPG) 
  •  Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) 
  •  Medizinproduktesicherstellungsverordnung (MPSichV) 
  •  Entwicklung des Medizinprodukterechtes 
  •  Kombinationsmöglichkeiten von Produkten 
  •  Begriffe, Funktionen, Aufgaben, Rechte und Pflichten 
  •  Einweisungspflichten 
  •  Kennzeichnung von Medizinprodukten 
  •  Dokumentationsanforderungen 
  •  Reinigung, Desinfektion, Aufbereitung, Instandhaltung und Reparatur 
  •  Meldepflichten 
  •  Straf- und Bußgeldvorschriften 

 

Dauer:

Die Weiterbildung dauert 24 Unterrichtsstunden über drei Tage.

 

Beginn:

22. Juli bis 24. Juli 2025
 

Unterrichtszeit:

jeweils von 08:45 Uhr bis 15:45 Uhr

 

Prüfung:

Abschlussprojektarbeit, Zertifikat

Kosten:
Die Kurskosten belaufen sich auf 139,00€ pro Person.

 

Zulassungsvoraussetzungen:

  •  Pflegekräfte 
  •  Arzthelfer*innen 
  •  Fach- und Führungskräfte aus dem Medizin-, Pflege-, Gesundheits- und Sozialwesen